Gesellenschaft

Als Gesellenschaft oder Gesellenbruderschaft werden die seit dem 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbaren Zusammenschlüsse der Gesellen und Knechte einer bestimmten Handwerksgruppe bezeichnet, die bei Streitigkeiten um Arbeitsbedingungen dem Zusammenschluss der Meister – das heißt der für dieses Handwerk zuständigen Zunft oder „Meisterschaft“ – gegenüberstanden.

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