Gesetz über den Neuaufbau des Reichs
Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934, kurz (Reichs-)Neuaufbaugesetz genannt, war eine Änderung der Weimarer Verfassung im Zuge der vom NS-Regime betriebenen Gleichschaltung. Durch das Gesetz wurde die Souveränität der Länder des Deutschen Reichs aufgehoben und die Länder wurden direkt der Reichsregierung unterstellt. Das Gesetz wurde vom Reichstag beschlossen und von Reichspräsident Paul von Hindenburg unter Gegenzeichnung von Reichskanzler Adolf Hitler und Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ausgefertigt und verkündet.
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