Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

Das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) wurde am 14. Dezember 2016 neu gefasst und setzt die ebenfalls neu gefasste Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um.

Basisdaten
Titel:Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Kurztitel: Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
Früherer Titel: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
Abkürzung: EMVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Funkrecht
Fundstellennachweis: 9022-13
Ursprüngliche Fassung vom: 9. November 1992
(BGBl. I S. 1864)
Inkrafttreten am: 13. November 1992
Letzte Neufassung vom: 14. Dezember 2016
(BGBl. I S. 2879)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
22. Dezember 2016
Letzte Änderung durch: Art. 51 G vom 23. Juni 2021
(BGBl. I S. 1858, 1979)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Dezember 2021
(Art. 61 G vom 23. Juni 2021)
GESTA: E059
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz gilt nach § 1 Absatz 1 für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (Elektromagnetische Verträglichkeit). In § 3 sind einige Betriebsmittel und Geräte aufgeführt, auf die dieses Gesetz teilweise oder ganz keine Anwendung findet, z. B. (Amateur-)Funkanlagen, luftfahrt- und militärtechnische Anlagen.

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