Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus

Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, kurz Befreiungsgesetz, wurde vom Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes als Gesetz Nr. 104 verabschiedet und sollte im Sinne der Entnazifizierung alle Deutschen, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt hatten, von der Einflussnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausschließen und zur Wiedergutmachung verpflichten. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde von den Alliierten seit der Potsdamer Konferenz als unerlässliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau angesehen.

Das Gesetz kam auf Initiative des amerikanischen Militärgouverneurs Lucius D. Clay zustande und regelte das Spruchkammerverfahren in Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden. Zuständig für die Durchführung des Gesetzes war in Bayern der Staatsminister für Sonderaufgaben. Die zuständigen Minister in Württemberg-Baden waren vom 7. April 1946 bis 3. Februar 1948 Gottlob Kamm (SPD) und vom 3. Februar 1948 bis 3. Oktober 1948 Walter Koransky (beauftragt).

Im Laufe des Jahres 1946 wurde das Befreiungsgesetz auf alle Besatzungszonen übertragen.

Vorausgegangen waren das Gesetz Nr. 8 der Militärregierung in der amerikanischen Besatzungszone zur Befreiung auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft vom 26. September 1945 sowie die Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 zur Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen.

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