Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist ein umfangreiches Artikelgesetz zur Reform des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Deutschland. Es trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Initial angestoßen wurde die Reform 2013 vom damaligen Senator für Justiz- und Verbraucherschutz des Landes Berlin, Thomas Heilmann.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. Nr. 1 GG
Rechtsmaterie: Strafrecht, Strafprozessrecht
Erlassen am: 13. April 2017
Inkrafttreten am: 1. Juli 2017 (BGBl. I S. 872);
berichtigt mit G vom 3. Juli 2018 (BGBl. I S. 1094)
GESTA: C119
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht überführt. Das Gesetz regelt darüber hinaus das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und die vorgelagerten Sicherungsmaßnahmen vollständig neu. Unter anderem wurde § 43a StGB zur Verhängung einer Vermögensstrafe aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2002 aufgehoben.

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