Gestaltungsgeschäft
Gestaltungsgeschäfte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschäfte, durch die ein Rechtssubjekt ohne Mitwirkung anderer ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis ändert oder aufhebt und somit „gestaltend“ tätig wird. Die im Gestaltungsgeschäft enthaltene Willenserklärung wird als Gestaltungserklärung bezeichnet. So beendet etwa die Kündigung nach Zugang der Kündigungserklärung den Vertrag, ohne dass die andere Partei dem zustimmen müsste. Gestaltungsgeschäfte haben daher verfügenden Charakter.
Zum Schutz der Privatautonomie (Grundsatz pacta sunt servanda) setzt jedes Gestaltungsgeschäft eine entsprechende, auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Berechtigung voraus: das Gestaltungsrecht (Anfechtungs-, Rücktritts-, Kündigungsrecht usw.).