Gesundheitshandwerk

Zu den Gesundheitshandwerken in Deutschland zählen Augenoptiker und Optometristen, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik-Mechaniker, Bestatter im Rahmen der Daseinsvorsorge und Zahntechniker. Sie alle stehen im Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Anlage A der Handwerksordnung). Die Gesundheitshandwerke versorgen die Bevölkerung mit ausgewählten Medizinprodukten und/oder Hilfsmitteln wie bspw. Brillen, Hörsystemen, orthopädischen Schuhen, Prothesen und Zahnersatz. Die Betriebe der Gesundheitshandwerke zählen überwiegend zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Deutschlandweit gibt es etwa 25.500 Betriebe der Gesundheitshandwerke, die als Arbeitgeber und Aus- sowie Fortbildungsbetrieb ca. 195.000 Menschen beschäftigen, davon sind knapp 18.000 Lehrlinge. Die Gesundheitshandwerke leisten für die Menschen einen Beitrag zur Gesunderhaltung (Prävention) und Wiederherstellung von Gesundheit sowie zum Ausgleich von Behinderungen und Einschränkungen. Die Leistungen der Gesundheitshandwerke sind somit ein Teil des Versorgungsgeschehens in Deutschland.

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