Gewehr 88

Das Gewehr 88 wurde im Jahre 1888 als Ordonnanzwaffe des Deutschen Heeres angenommen, der Name leitet sich von der Jahreszahl ab. Da die preußische Gewehrprüfungskommission (G.P.K.) in Spandau bestrebt war, durch Kombinieren von Einzelkomponenten verschiedener Herkunft das beste Gewehr zu schaffen, trägt es auch den Namen „Kommissionsgewehr“.

Gewehr 88
Allgemeine Information
Zivile Bezeichnung Kommissionsgewehr
Militärische Bezeichnung Gewehr 88
Einsatzland Deutsches Reich
Waffenkategorie Gewehr
Ausstattung
Gesamtlänge 1245 mm / Karabiner 950 mm, mit Bajonett 1500 mm
Gewicht (ungeladen) 3,8 kg / Karabiner 3,1 kg
Lauflänge 740 mm / Karabiner 488 mm
Technische Daten
Kaliber 7,92 × 57 mm
Mögliche Magazinfüllungen 5 Patronen
Munitionszufuhr Kastenmagazin, einreihig, Laderahmen und später Ladestreifen
Anzahl Züge 4
Drall rechts
Verschluss Zylinderverschluss mit Kammerstängel
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