Gipfel von Den Haag 1969
Der Gipfel von Den Haag war ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften am 1. und 2. Dezember 1969 in Den Haag. Anlass der Konferenz war der Ablauf der zwölfjährigen vertraglichen Aufbauphase der EWG (ex Art. 8 EWGV). Dabei wurden weitreichende politische Beschlüsse über die weitere Entwicklung der Gemeinschaften gefasst. Die Haager Konferenz stieß alle wichtigen europapolitischen Themen der 1970er Jahre an: Finanzverfassung der Gemeinschaft mit eigenen Einnahmen, Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, Vollendung der Gemeinsamen Agrarpolitik, Erweiterung um Großbritannien und andere Staaten, Begründung der Zusammenarbeit einer Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) und die Prüfung direkter Wahlen zum Europäischen Parlament. Der Gipfel von Den Haag war das erste politisch bedeutende Gipfeltreffen aller Staats- und Regierungschefs der EG und damit Vorläufer des 1974 als regelmäßige Einrichtung etablierten Europäischen Rats. Zunächst folgten als Leitungsinstanz jährliche „Gipfelkonferenzen“ der EG-Staats- und Regierungschefs. Auf Vorschlag Giscard d’Estaings wurden die Gipfeltreffen 1974 in einen mindestens zweimal jährlich tagenden Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs umgewandelt. Hieraus entstand 1987 im Rahmen der EEA (Art. 2) die vertragliche Verankerung des Europäischen Rates.