Gläubigerausschuss

Der Gläubigerausschuss ist das in der deutschen Insolvenzordnung neben der Gläubigerversammlung vorgesehene Willensbildungsorgan der (Insolvenz-)Gläubiger. Die Insolvenzordnung sieht die Bildung eines Gläubigerausschusses nur in größeren Fällen zwingend vor. Daher werden Gläubigerausschüsse im Ergebnis nur in bedeutsameren Fällen eingesetzt, wobei die Einsetzung des Gläubigerausschusses stets durch Beschluss des Insolvenzgerichts erfolgt.

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