Gläubigerbegünstigung

Die Gläubigerbegünstigung ist eine nach dem deutschen Strafrecht gemäß § 283c StGB strafbare Handlung. Sie steht im Kontext der sog. Insolvenzstraftaten. Sie ist das strafrechtliche Spiegelbild zur inkongruenten Deckung (vgl. dazu Insolvenzanfechtung). U.a. ist sie eine Privilegierung des Bankrotts nach § 283 StGB. Der zahlungsunfähige Schuldner benachteiligt seine Gläubiger zugunsten eines oder mehrerer anderer Gläubiger.

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