Gleichstellungsbeauftragte
Eine gewählte bzw. bestellte Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Frauenvertreterin, Männerbeauftragter, Männervertreter oder Beauftragte für Chancengleichheit) ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Funktion innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen, Männern und Diversen befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt.
In den Bundesverwaltungen ist diese Funktion gemäß § 19 BGleiG auf Frauen beschränkt. Entsprechende Regelungen finden sich auch in den jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzen in Verwaltungsvorschriften und in manchen kommunalen Verfassungen.