Gnadenbrot (Tierhaltung)
Der Ausdruck „Gnadenbrot erteilen“ bezeichnet seit dem 18. Jahrhundert die Haltung eines alten, nicht mehr leistungsfähigen Pferdes. Aufgrund seiner bisherigen Lebensleistung wird ihm dennoch vom Besitzer Pflege und Versorgung im Alter bis zum Tode gewährt. Dies hatte in der Vergangenheit deshalb eine besondere Bedeutung, weil Pferde stärker als heute reine Nutztiere waren und für den Besitzer wertlos wurden, wenn sie nicht mehr zur Arbeit zu verwenden waren. Daher war es ein besonderer Ausdruck der Wertschätzung, wenn ein altes Tier nicht geschlachtet wurde, sondern Gnadenbrot erhielt, da dies eine zusätzliche Aufwendung für den Besitzer darstellt.
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