Gottesdienstbeauftragter
Als Gottesdienstbeauftragte werden mancherorts in der römisch-katholischen Kirche Laien bezeichnet, die vom Ortsbischof damit beauftragt sind, Gottesdienste zu leiten. Die Laien sind meist ehrenamtlich tätig. Weitere Bezeichnungen sind Gottesdienstleiter/-in, Gottesdiensthelfer/-in., Leiterin und Leiter von Wort-Gottes-Feiern oder Wortgottesdienstleiter/-in. In den Bistümern der DDR wurde der Begriff Diakonatshelfer verwendet.
„Gottesdienstbeauftragte“ dürfen
- Wort-Gottes-Feiern
- Horen der Tagzeitenliturgie
- Kommunionfeiern
- eucharistische Andachten
- Feiern mit Kranken und Sterbenden (Krankenkommunion, Wegzehrung)
- Bußgottesdienste
- bestimmte Segnungen
- bestimmte liturgische Feiern während des Katechumenats
- die Feier des Begräbnisses
leiten.
Die Leitung eines Gottesdienstes geht über die Mitwirkung als Kommunionhelfer, Lektor, Kantor oder den Ministrantendienst hinaus und ist bei einem „Mangel an geweihten Amtsträgern“ oder bei „deren Verhinderung unter Verfolgungsregime“ erlaubt. Um diesem Sonderzustand gerecht zu werden, wird Wert auf eine räumliche und zeitliche Begrenzung gelegt. Dadurch wird deutlich, dass die Gottesdienstbeauftragten ihre Aufgabe ersatzweise und in Einheit mit dem Bischof ausüben.
Im Gegensatz zu den anderen deutschen Bistümern gibt es im Erzbistum Berlin keine Unterscheidung zwischen Gottesdienstbeauftragten und Kommunionhelfern.