Grünzug

Als Grünzug bzw. kleinräumigere Grünzäsur werden in der Raumordnung und der Landschaftsplanung zusammenhängende, nicht bebaute Gebiete bezeichnet, die zum Biotopverbund und zur Gliederung und dauerhaften Trennung von Siedlungsflächen ausgewiesen werden.

Alltagssprachlich und in der Freiraumplanung wird als „Grünzug“ meist ein langgestrecktes unbebautes, häufig parkähnliches Gebiet innerhalb der Bebauung bezeichnet. Grünzüge können und sollen vorzugsweise eine oder mehrere umweltrelevante Funktionen aufnehmen, z. B. als Biotop, als Vorrang- und Schutzfläche zur (Grund)wasserneubildung, als Fläche zur Frisch- bzw. Kaltluftbildung bzw. -schneise usw.

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