Grabungsschutzgebiet
Ein Grabungsschutzgebiet ist ein von den Denkmalbehörden durch Verordnung bezeichnetes Gebiet, in dem wegen vorhandener oder vermuteter Bodendenkmale Ausgrabungen und andere Maßnahmen untersagt sind oder der Genehmigung unterliegen. Nähere rechtliche Regelungen enthalten in Deutschland die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
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