Grafschaft Stolberg

Die Grafschaft Stolberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Sie befand sich durchgängig im Besitz der 1210 erstmals urkundlich erwähnten Grafen zu Stolberg, deren Südharzbesitzungen vom Kurfürstentum Sachsen 1730/31 unter Kurfürst August dem Starken mediatisiert worden sind. Als Grafen verloren die Stolberger mit der Auflösung des Alten Reiches 1806 die ihnen bis dahin noch verbliebene Reichsunmittelbarkeit. Nach dem Wiener Kongress ging die Grafschaft Stolberg, die sich 1706 in die beiden Teilgrafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla aufgespaltet hatte, im Königreich Preußen auf und wurde in den Kreis Sangerhausen der preußischen Provinz Sachsen integriert.

Im Vergleich zu der seit 1429 den Grafen zu Stolberg gehörenden Herrschaft Wernigerode im Nordharz verfügte die Grafschaft Stolberg über kein einziges Kloster innerhalb ihrer Grenzen, dafür jedoch über wesentlich mehr Ortschaften.

Stadt und Schloss Stolberg (Harz) bildeten den eigentlichen Kern der Grafschaft Stolberg, die sogenannte Stammgrafschaft Stolberg. Diese war seit dem 14. Jahrhundert ein Lehen des Erzbischofs von Mainz. Doch blieb Mainz nicht der einzige Lehnsherr der Grafen zu Stolberg.

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