Greifswalder Stadtbefestigung

Die historischen Befestigungsanlagen Greifswalds existierten und existieren zum Teil noch heute um den historischen Stadtkern der Hansestadt Greifswald. Zu den bis heute bestehenden Überbleibseln gehören die seit 1975 unter Denkmalschutz stehende Wallanlage inklusive Stadtmauer sowie der Fangenturm am Museumshafen.

Die Befestigungsanlagen dienten ursprünglich der Verteidigung der Stadt. Am 17. Mai 1264 hatte Herzog Wartislaw III. der noch jungen Stadt Greifswald das Recht verliehen, sich selbst zu verteidigen und eine Schutzmauer zu errichten; dies schloss das Recht zur Errichtung von Befestigungsanlagen wie Wällen, Gräben und Türmen mit ein.

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