Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg

Dem Grenzvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg, der am 18. Mai 1810 in Paris abgeschlossen wurde, kommt eine herausragende Bedeutung zu, da diese Regelung bis zum heutigen Tage ohne jede Veränderung gültig geblieben ist. Die Grenze zwischen den heutigen Ländern Bayern und Baden-Württemberg wurde in ihrem Verlauf vom Bodensee bis in den Taubergrund damals endgültig festgelegt. Dabei wurde auch die ehemalige Reichsstadt Ulm durch die Donau geteilt.

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