Grenzzeichen
Das Grenzzeichen ist ein Eisenbahnsignal und kennzeichnet die Grenze, bis zu der bei den zusammenlaufenden Gleisen an einer Weiche jedes Zweiggleis besetzt werden darf. Das jeweils andere Gleis darf nur befahren werden, wenn das besetzte Gleis grenzzeichenfrei ist. Der Bediener des Stellwerks stellt dies im Rahmen der Fahrwegprüfung fest, bevor er eine Zugfahrt durch das Auffahrtstellen eines Signals zulässt. Er berücksichtigt dabei auch, dass sich ein zuvor eingefahrener Zug nach dem Anhalten durch das Entspannen der Pufferfedern noch etwas „strecken“ kann und dabei das zuvor frei gefahrene Grenzzeichen wieder übersetzt.
Wird ein Grenzzeichen durch zwei Zug- oder Rangierfahrten in unterschiedlichen Weichensträngen gleichzeitig überfahren, kommt es zu einer Flankenfahrt.
Die genaue Position des Grenzzeichens wird durch den Mindestgleisabstand der beiden zusammenlaufenden Gleise in Abhängigkeit von Überhöhung und Radius bestimmt. Es steht in der Regel bei Normalspurbahnen bei einem Abstand der Gleismitten von 3,50 Meter. Bei Drei- und Vierschienengleisen können mehrere Grenzzeichen, jeweils für Normal- und Schmalspur, vorhanden sein. Auch bei Rollbock- oder Rollwagenverkehr können mehrere Grenzmarken, jeweils für Züge ohne und mit aufgebockten oder aufgeschemelten Wagen, vorhanden sein.