Großempfänger (Deutsche Post)

Ein Großempfänger ist nach Definition der Deutschen Post ein Empfänger mit mehr als 2000 eingehenden Sendungen pro Werktag.

Großempfänger können, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, eine eigene Postleitzahl erhalten. Mehrere Empfänger, die für sich genommen keine Großempfänger sind, können eine gemeinsame Großempfänger-Postleitzahl erhalten, wenn sie zusammen die Voraussetzungen erfüllen. Sendungen für Großempfänger werden entweder vom jeweiligen Empfänger an einem Zustellstützpunkt abgeholt oder durch einen Bringdienst (Hin+Weg) zugestellt.

Bei Großempfängern ist eine Angabe von Straße und Hausnummer nicht notwendig, weil sie bereits durch die Angabe von Postleitzahl und Ort hinreichend identifiziert werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt genügt auch bei einer Widerrufsbelehrung die Angabe von Postleitzahl und Ort, sofern es sich bei dem Unternehmer um einen Großempfänger handelt.

Die Postleitzahlen der Großempfänger wurden ursprünglich von der Deutschen Bundespost nicht veröffentlicht. Seit der Privatisierung veröffentlicht die Deutsche Post in ihrem Postleitzahlenbuch auch eine Liste sämtlicher Großempfänger. Bei der Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen 1993 gab es knapp 1.100 Großempfänger die über eine eigene Postleitzahl verfügen sowie knapp unter 16.000 Gruppenempfänger die sich eine Postleitzahl teilen.

Die Post veröffentlicht die neuen Postleitzahlen der Großempfänger (GE).

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