Großfürstentum Finnland

Das Großfürstentum Finnland (finnisch Suomen suuriruhtinaskunta, schwedisch Storfurstendömet Finland, russisch Великое княжество Финляндское Welikoje knjaschestwo Finljandskoje) war von 1809 bis 1917 ein mit einer weitgehenden inneren Autonomie ausgestatteter Teil des Russischen Reiches. Es entstand, nachdem das seit Jahrhunderten zu Schweden gehörende Finnland infolge mehrerer russisch-schwedischer Kriege an Russland abgetreten worden war, und endete im Zusammenhang mit den Russischen Revolutionen in der Unabhängigkeit Finnlands.

Grundlage der autonomen Verfassung Finnlands war der 1809 in Porvoo abgehaltene Landtag, bei welchem Zar Alexander I. den finnischen Ständen die Fortgeltung der hergebrachten Gesetze und Verfassung zusicherte. Während damit im Wesentlichen die gustavianische Verfassung Schwedens von 1772 und 1789 fortgalt, wurden die Einzelheiten und der Umfang der Autonomie während der gesamten Existenz des Großfürstentums nicht gesetzlich festgelegt. In der zweiten Hälfte der Periode geriet die finnische Auffassung von einer verfassungsmäßig garantierten Autonomie zunehmend in Konflikt mit dem in Russland aufkommenden Nationalismus und damit zusammenhängenden Vereinheitlichungsbestrebungen.

Das öffentliche politische Leben Finnlands stand zunächst weitgehend still, da bis 1863 der finnische Reichstag nicht einberufen wurde. Ab diesem Jahr tagte der Vierständereichstag regelmäßig und es formten sich politische Bewegungen. Zu den zentralen Streitfragen der Zeit gehörte die Frage des Verhältnisses der hergebrachten schwedischen Amtssprache zum Finnischen, eine Frage, die wegen der Bevölkerungsstruktur zugleich sozialpolitische Dimensionen hatte. Die revolutionären Ereignisse des Jahres 1905 führten zu einer Parlamentsreform, die das allgemeine Wahlrecht zu einem Einkammerparlament mit sich brachte. Moderne politische Parteien bildeten sich. Die politische Arbeit des Parlaments wurde aber durch den nunmehr voll entflammten Verfassungsstreit entscheidend behindert.

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