Großwohnsiedlung

Als Großwohnsiedlung oder Großsiedlung werden Stadtteile oder große Wohnquartiere in Städten bezeichnet, die zumeist Geschosswohnungsbauten aufweisen und in ihrer Größe relativ kurzfristig entstanden sind. Dadurch unterscheiden sich Großsiedlungen von Stadtteilen, die durch kontinuierliche Erweiterung gewachsen sind. Es gibt keine allgemein verbindliche Definition über Größe und Art einer Großwohnsiedlung.

Vom deutschen Bundesbauministerium wurde der Begriff in den 1980er Jahren für die Bundesrepublik Deutschland wie folgt definiert

  • nach 1945 erbaut
  • funktional eigenständige Siedlungseinheit
  • dichte, hochgeschossige, relativ homogene Bebauung
  • mindestens 1000 Wohneinheiten
  • überwiegend sozialer Wohnungsbau

Diese besondere Definition mit „nach 1945“ und „überwiegend sozialer Wohnungsbau“ trifft jedoch nicht für alle bestehenden Großwohnsiedlungen zu und kennzeichnet nicht die derzeitige Entwicklung. Das Bundesbauministerium definierte 1993 auf seine Förderpraxis bezogen, wonach Großwohnsiedlungen mindestens 2500 Wohneinheiten (WE) aufweisen müssten. Diese Anzahl ist im Jahr 1995 im Einvernehmen mit allen Bundesländern auf 2000 WE reduziert worden.

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