Grundmandatsklausel
Eine Grundmandatsklausel kann bei der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl bestimmen, dass eine Partei bei der Verteilung der Sitze nach ihrem Stimmenanteil berücksichtigt wird, wenn sie eine festgelegte Mindestanzahl von Direktmandaten gewinnt. Die benötigten Direktmandate sind die Grundmandate.
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