Grundsatz der Nichtzurückweisung
Der Grundsatz der Nichtzurückweisung, auch Schutz vor Zurückweisung oder Verbot der Ausweisung und Zurückweisung, frz. (principe de) non-refoulement, engl. non-refoulement, ist ein im Völkerrecht verankerter Grundsatz, der die Rückführung von Flüchtlingen in ein Land, in dem ihnen Verfolgung droht, verbietet.
Er schränkt das ebenfalls im Völkerrecht verankerte Prinzip der territorialen Souveränität ein, wonach jeder Staat selbst bestimmen kann, wem er den Aufenthalt auf seinem Staatsgebiet gewähren möchte. Der Schutz vor Zurückweisung resultiert dabei aus elementaren Grundsätzen der Humanität in der Völkerrechtsgemeinschaft und Erwägungen zur Achtung der Menschenwürde. Es beruht auf der Überzeugung der Staatengemeinschaft, dass keine Person in einen Staat zurückgewiesen werden darf, in dem ihr eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte droht. Art. 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention sieht eine Ausnahme für Personen vor, die eine Gefahr für das Einreiseland oder die öffentliche Sicherheit darstellen.