Grundtatbestand
Der Grundtatbestand im Strafrecht bildet die Ausgangsform eines jeweiligen Deliktstyps. In ihm sind die Mindestvoraussetzungen der Strafbarkeit eines bestimmten Handelns oder Unterlassens festgehalten. Zum Grundtatbestand gibt es Tatbestandsabwandlungen. Hervorzuheben sind die qualifizierenden und privilegierenden Tatbestände, weiterhin gibt es unselbständige und verselbständigte Modifikationen.
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