Gute fachliche Praxis

Als gute fachliche Praxis (GfP) wird im deutschen Recht die Einhaltung gewisser Grundsätze des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Die gute fachliche Praxis kann als Gesamtheit der im jeweiligen Fachbereich anerkannten Regeln der Technik angesehen werden, die jedoch weiteren, beispielsweise ethisch oder politisch geprägten Kriterien unterworfen und nach solchen Leitwerten (wie Effizienzsteigerung, Ressourcenschonung und Schutzgütern wie Luft oder Boden) ausgerichtet sind. Sie bildet den beherrschbaren und zugleich erwarteten Standard ab und zeigt den Anwendern damit ihren Handlungsrahmen. Sie stellt eine Basisstrategie dar und beinhaltet die Maßnahmen, die

  • in der Wissenschaft als gesichert gelten
  • aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind
  • von der amtlichen Beratung empfohlen werden und
  • den sachkundigen Anwendern bekannt sind
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