Höchstpreisedikt
Das Höchstpreisedikt (Latein: Edictum (Diocletiani) De Pretiis Rerum Venalium), benannt nach dem römischen Kaiser Diokletian, wurde 301 n. Chr. von den römischen Tetrarchen erlassen und galt für das gesamte Reichsgebiet. Es setzte als Preiskontrollgesetz Höchstpreise für eine Vielzahl von Produkten und Leistungen fest, deren Überschreitung in der Ultima Ratio mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Das Edikt sollte die Inflation aufhalten, die sich während der Reichskrise des 3. Jahrhunderts verschärft hatte.
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