Handbuch
Ein Handbuch (ἐγχειρίδιον encheirídion „etwas, das man in der Hand hält“) ist in der Literatur eine geordnete Zusammenstellung eines Ausschnitts des menschlichen Wissens und kann als Nachschlagewerk dienen. Im Arbeitsrecht gehören Handbücher bei Unternehmen oder Behörden zu den Arbeits- und Dienstanweisungen. Exemplare geringeren Umfangs bezeichnet man als Handbüchlein.
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