Handfeste

Die Handfeste war allgemein eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde, die dazu bestimmt war, dem Berechtigten ausgehändigt zu werden.

In althochdeutschen Glossen ist das Wort synonym mit jeder Art von Urkunde. Der Verweis auf eine rechtsbegründende Geste hebt ähnlich wie in zeitgleichen lateinischen Urkunden (manu propria ‚wir bekräftigen mit eigener Hand‘) die persönliche Beteiligung des Ausstellers hervor. Später ist die Bezeichnung insbesondere für Urkunden mit verfassungsrechtlicher Bedeutung (z. B. Stadtrechte) verwendet worden. Das Wort ist als Lehnwort ins Tschechische übergegangen (hamfešt).

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