Handle

Als Handle (englisch für „Griff“ oder „Henkel“) bezeichnet man in der Informatik einen eindeutigen Referenzwert zu einer vom Betriebssystem verwalteten Systemressource, wie z. B. Bildschirmobjekte oder einzelne Dateien auf Festplatten. Wenn ein Anwendungsprogramm eine solche Ressource verwenden will, erhält es durch den Aufruf einer geeigneten Systemfunktion (zum Beispiel zum Öffnen oder Erzeugen von Dateien) als Rückgabewert die Referenz, die zur weiteren Verwendung der Ressource durch Systemfunktionen anzugeben ist (etwa zum Lesen aus einer Datei).

Unter unixoiden Systemen erhalten Handles eine eindeutige ganzzahlige Nummer (Intergerwert) der Filedescriptor genannt wird. Die Anzahl der möglichen Filedescriptoren ist begrenzt und kann beispielsweise mit dem Bash-Buildin Befehl ulimit -n eingestellt werden.

Das Betriebssystem prüft beim Öffnen einer Ressource die Zugriffsrechte, legt – falls benötigt – intern benötigte Verwaltungsstrukturen an und koordiniert weitere Zugriffsversuche anderer Anwendungen auf die betreffende Ressource. Gibt eine Anwendung die Ressource durch einen Schließen-Aufruf wieder frei, werden die Verwaltungsstrukturen wieder abgebaut, und der Handle wird ungültig.

Weitere Bezeichnungen, die je nach Verwendung auch eine speziellere Bedeutung erhalten, sind neben Handle (Microsoft Windows), Capability (akademisch) oder Deskriptor (POSIX). Die Terminologie ist über verschiedene Systeme hinweg nicht konsistent. Beispielsweise sind POSIX-Capabilities keine Referenzen auf konkrete Systemressourcen, sondern repräsentieren die Erlaubnis, eine gewisse Aktion durchzuführen.

Wenn es sich bei der betreffenden Systemressource um eine Datei handelt, wird der Handle auch als Datei-Handle oder Dateideskriptor bezeichnet.

Ein Handle verbindet die Identifikation einer Systemressource mit Zugriffsrechten. So kann zum Beispiel eine Anwendung, die eine Datei durch einen Systemaufruf mit Schreibrechten öffnet, durch Erhalt des Handles nachfolgend Schreiboperationen auf der Datei ausführen, indem der Handle als Ziel der Operation angegeben wird.

Das Prinzip lässt sich durch den Vergleich mit einem Geschäftszeichen im Schriftverkehr mit Ämtern veranschaulichen. Als Bürger erhält man nicht unmittelbaren Zugang zu den Unterlagen, sondern nimmt durch Angabe eines Geschäftszeichens Bezug auf den bisherigen Vorgang.

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