Handlungsvollmacht
Handlungsvollmacht (kurz: HV) ist eine auf das Handelsgeschäft begrenzte geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Geschäftsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der Kaufmannsgehilfen zu bieten.
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