Hauländer

Als Hauländer (auch Holländer, polnisch Hollendrzy, Holędrzy, Holendrzy, Olędrzy, Olendrzy – altpolnisch für Niederländer) wurden in Preußen und Polen-Litauen deutsche und niederländische Siedler bezeichnet, die auf königlichen (oder zumindest adeligen) Ländereien – den sogenannten Domänen – angesiedelt wurden. Bis 1807 fand man sie vor allem in Posen und Ostpreußen.

Es handelt sich bei ihnen um Kolonisten, die im Wesentlichen zwei Aufgaben zu erfüllen hatten. Zunächst mussten viele dieser Kolonisten das ihnen zugeteilte Land urbar machen. Neben Rodungen bedeutete dies vor allem auch die Trockenlegung von Sümpfen und weitere wasserbauliche Maßnahmen. Da das notwendige Know-how insbesondere im niedersächsischen, niederländischen und flandrischen Raum kursierte, wurden sehr häufig, aber keinesfalls ausschließlich, Immigranten aus diesen ohnehin dicht bevölkerten Gebieten angeworben. Die zweite wesentliche Aufgabe war dann die Bewirtschaftung des Landes. Für das Land zahlten sie zunächst nichts. Allerdings entrichteten sie einen jährlichen Zins. Man kann also von einer Art Pachtverhältnis sprechen.

Hauländer siedelten in eigenen Dörfern, den Hauländereien. Für sie galt ein liberaleres Recht als für den üblichen Bauern in Preußen, der im Fronverhältnis zum jeweiligen Gutsherrn/Junker stand und damit dessen Leibeigener war. Die Vereinbarungen mit den adeligen Landbesitzern sicherten den Hauländern ihren Status zu.

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