Hauptamtsgehilfe
Hauptamtsgehilfe (HAG) ist in Deutschland die (Grund-)Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes in der Bundes- und einigen Landesverwaltungen im Eingangsamt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BBesG) neben Oberaufseher, Oberschaffner und Oberwachtmeister.
Das Amt mit der (Grund-)Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 3 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Hauptamtsgehilfen können die Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes durch einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung erlangen (§ 17 Abs. 2 BBG; § 18 BLV). Sie führen in der Regel einfache Tätigkeiten aus, z. B. Botengänge.
Durch den Wegfall der Amtsbezeichnung Oberamtsgehilfe (A 2) ist die Amtsbezeichnung Hauptamtsgehilfe (A 3) im Bundesbereich das Eingangsamt der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes.