Hauptuhr

Als Hauptuhr, Mutteruhr, Zentraluhr oder Normaluhr wird in einer Uhrenanlage diejenige Uhr bezeichnet, die eine beliebige Anzahl Neben- oder Tochteruhren steuert und dadurch eine exakt synchrone Gangweise aller angeschlossener Uhren gewährleistet. Dies ist für eine einheitliche Zeitgebung innerhalb von Unternehmen, Behörden, Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden wichtig.

Das Prinzip wurde 1839 von Carl August von Steinheil erfunden und umgesetzt, so etwa 1840 im Gebäude des Damenstifts in München.

Eine zweite Bedeutung von Hauptuhr meint eine evakuierte Präzisionspendeluhr, die außer einem temperaturkompensierten Sekundenpendel keine beweglichen Teile mehr enthält. Diese sind zur Vermeidung mechanischer Störungen in eine mit der Hauptuhr synchronisierte Nebenuhr ausgelagert (siehe Riefler- und Shortt-Uhren). Dadurch konnte man für Zeitdienste schon lange vor den Quarzuhren Ganggenauigkeiten von unter 0,01 Sekunden pro Tag erreichen.

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