Haus- und Familienpfleger
Haus- und Familienpfleger/-in ist ein anerkannter Aus- oder Weiterbildungsberuf im sozialen Bereich, der die Versorgung und Unterstützung von Haushalten beinhaltet.
Die Tätigkeiten umfassen die selbständige und eigenverantwortliche Vertretung, Unterstützung oder Anleitung der für den Haushalt verantwortlichen Person in hauswirtschaftlichen, erzieherischen oder pflegerischen Bereichen. Dabei geht es meist um eine vorübergehende Aufgabe, weil die betreffende Person zeitweise abwesend, erkrankt oder überfordert ist. Zum Berufsbild gehört ebenso die dauerhaft Betreuung, Unterstützung oder Pflege hilfsbedürftiger Menschen in der eigenen Wohnung sowie die entsprechenden Aufgaben in familienähnlichen Strukturen, wie etwa Demenzwohngemeinschaften oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens.
Abzugrenzen ist die Tätigkeit vom Pflegedienst, der sich mit immobilen Betroffenen direkt vor Ort außerhalb von Pflegeheimen beschäftigt. Ebenfalls vom Fachwirt für Sozialdienste, der eher nicht vor Ort agiert, sondern mehr die Angelegenheiten aus der Verwaltung regelt. Sie ist dem tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) zugeordnet.
Die Interessenvertretung der Haus- und Familienpfleger ist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.