Haushaltsnahe Handwerkerleistung

Die haushaltsnahe Handwerkerleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35a EStG.

Von Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt können jährlich 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1200 Euro (600 Euro von 2006 bis 2008), von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden (Steuerermäßigung). Zu den Arbeitskosten zählen auch Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten.

Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 9. November 2016 enthält eine Liste, was zu den Handwerkerleistungen zählt. Wichtig ist, dass nichts Neues entsteht, sondern nur etwas repariert oder instand gesetzt wird. Außerdem müssen die Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück erbracht werden, eine Fernsehreparatur in der Werkstatt des Händlers ist also nicht absetzbar, eine Reparatur vor Ort aber schon.

Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
  • Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Boden
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung von Küche oder Bad
  • Wartung und Reparatur von elektrischen Geräten wie Waschmaschine, Herd, TV, PC
  • Gartenarbeiten
  • Schornsteinfeger
  • Aufstellen eines Gerüsts
  • Straßenreinigung auf Privatgrund

Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (z. B. aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW Bankengruppe), ist kein Abzug als Handwerkerleistung möglich.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.