Haushaltsscheck

Der Haushaltsscheck ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht eine vereinfachte Meldung gegenüber der Einzugsstelle für einen in einem privaten Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer, der haushaltsnahe Arbeiten entrichtet, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 538 Euro im Monat nicht übersteigt. Der Haushaltsscheck ist in § 28a Abs. 7 bis 9 SGB IV gesetzlich geregelt.

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