Heimarbeitsgesetz

Das Heimarbeitsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Es schützt Menschen, die Heimarbeit ausüben, indem es Stück- bzw. Stundenentgelte und Sonderzahlungen regelt. Das Gesetz regelt auch eine soziale Absicherung, die bei Krankheit, Kurzarbeit, Kündigung und Insolvenz in Kraft eintritt. Zudem schreibt es Mindestlöhne vor.

Basisdaten
Titel:Heimarbeitsgesetz
Abkürzung: HAG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 804-1
Erlassen am: 14. März 1951
(BGBl. I S. 191)
Inkrafttreten am: 22. April 1951
Letzte Änderung durch: Art. 6i G vom 16. September 2022
(BGBl. I S. 1454, 1470)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
17. September 2022
(Art. 9 G vom 16. September 2022)
GESTA: M016
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Heimarbeiter werden in der Regel nicht nach Zeit, sondern nach gefertigten Stücken bezahlt. Nach dem Heimarbeitsgesetz müssen Heimarbeiter die in Heimarbeit hergestellten Produkte nicht selbst verkaufen. Unternehmen, die sich nicht an das Heimarbeitsgesetz halten, kann die Ausgabe von Heimarbeit verboten werden.

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