Heimfall

Der Heimfall ist der rechtsgeschäftliche oder kraft Gesetzes eintretende Übergang eines Rechtes auf den ursprünglichen Rechtsinhaber. Im geltenden deutschen Recht finden sich gesetzliche Regelungen des Heimfalls im Bereich des Erbbaurechts und des Stiftungsrechts. Unter der Bezeichnung Rechterückfall hat der Heimfall auch im Bereich des Urheberrechts Bedeutung.

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