Heimliche Ehe

Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ebenfalls nicht öffentlich und ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde.

Die Eheschließung einer Winkelehe ging sehr einfach, und ohne Feierlichkeiten vonstatten, auch kirchliche Regeln dafür gab es zunächst nicht: Oft wurde die zukünftige Ehefrau in einem Winkel des Hauses vom Bräutigam gefragt, ob sie ihn zum Mann nehmen wolle. Bei einer positiven Antwort wurde die Ehe gültig. Eine solche Ehe konnte, wegen der Regeln über die Unauflöslichkeit einer katholischen Ehe, wie alle anderen Ehen im Mittelalter nicht mehr geschieden werden. Da es keine Zeugen gab, fiel es einer verlassenen Frau jedoch schwer nachzuweisen, dass sie tatsächlich eine Ehe eingegangen war, wenn der Mann das Gegenteil behauptete. Da die Ehelichkeit damals massive Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Kinder und die Erbschaftsansprüche hatte, konnte die Heimlichkeit in der Praxis ein gravierender Nachteil werden.

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