Herrschaft Burgrain

Burgrain war bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1802 eine reichsunmittelbare Herrschaft im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Herr des Gebietes war jedoch der Bischof von Freising, das Herrschaftsgebiet stellte also eine Exklave des Hochstiftes Freising dar, die im Norden und Westen vom Herzogtum bzw. Kurfürstentum Bayern und im Osten und Süden von der ebenfalls reichsunmittelbaren Grafschaft Haag umgeben war.

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