Heyl zu Herrnsheim
Heyl zu Herrnsheim ist der Name eines deutschen Adelsgeschlechts, das mit Philipp Heyl († 1620), Bürger zu Bacharach am Rhein erstmals erscheint und die Stammreihe mit Johann Nikolaus Heyl (1625–1675), Bürger und Schiffbauer in Bacharach, beginnt. Johann Jakob Heyl erwirbt am 11. Januar 1715 das Bürgerrecht in Worms. Die Familie Heyl war reformierter Konfession.
Cornelius Heyl (1792–1858) gründete 1834 die Wormser Lederwerke Cornelius Heyl AG. Sein Enkel Wilhelm Heyl erwarb 1883 das Herrnsheimer Schloss mit Gutsbesitz; er wurde 1886, gemeinsam mit seinem Bruder Maximilian Heyl, von Großherzog Ludwig IV. von Hessen zum „Freiherrn von Heyl zu Herrnsheim“ geadelt.
Gegen Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Heyl zu Herrnsheim von Zeitgenossen als „ungekrönter König von Worms“, „Herzog von Worms“ oder „Lederkönig“ bezeichnet. Der Begriff „Lederkönig“ verband das adelige Prinzip mit dem Unternehmertum und deutete auf den herrschaftlichen Habitus des Firmen- und Familienpatriarchen hin. Kaiser Wilhelm II. vermerkte zu Cornelius Wilhelm von Heyl: „de facto Großherzog und Allgewaltiger in Hessen“. Es findet sich aber auch die Zuschreibung „Moderne Medici von Worms“, die auf das kulturelle Engagement der Familie anhebt.