Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht. Er wird Hinterbliebenen von bestimmten Todesopfern gewährt und mindert als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 370 Euro das zu versteuernde Einkommen der Hinterbliebenen.
Zeitraum | Freibetrag pro Person |
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seit 2002 | 370 € |
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