Historische Straße

Als Historische Straße wird im Verwaltungsrecht von einer innerörtlichen und schon vor Einführung des jeweiligen Landesstraßenbaugesetzes zum Anbau bestimmten Straße gesprochen. Sie galt also damals als fertiggestellte Straße. Heutige Gerichte und Stadtverwaltungen beschäftigen sich mit dem Begriff Historische Straße im Wesentlichen um heutige Erschließungspflichten auf Grund des Status der jeweiligen Straße zum Zeitpunkt der daran angrenzenden historischen und erstmaligen Bebauung (Erschließung).

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