Hochgeschwindigkeitsverkehr
Bei der Eisenbahn bezeichnet Hochgeschwindigkeitsverkehr den fahrplanmäßigen Zugverkehr mit Spitzengeschwindigkeiten oberhalb einer Schwelle von 200 km/h.
Milliarden Hochgeschwindigkeits-Personenkilometer nach Land (2014/15)
Nach verschiedenen Angaben der Europäischen Kommission muss ein Hochgeschwindigkeitszug auf Ausbaustrecken über 200 km/h fahren können, auf Neubaustrecken über 250 km/h. Laut den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems sollten Hochgeschwindigkeitszüge auf Ausbaustrecken „rund“ 200 km/h erreichen können, mindestens 250 km/h auf Neubaustrecken des Hochgeschwindigkeitsverkehrs sowie „in geeigneten Fällen“ eine Geschwindigkeit von über 300 km/h.
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