Hochstift Meißen
Das Hochstift Meißen war der territoriale Landbesitz des Bischofs sowie des Domkapitels von Meißen. Der Meißner Bischof wurde durch dieses Territorium zum Regenten eines Geistlichen Reichsfürstentums im Heiligen Römischen Reich. Er regierte dieses reichsunmittelbare Gebiet, das nicht mit seinem kirchlichen Sprengel, dem Bistum Meißen, identisch oder auch nur räumlich deckungsgleich war, als geistlicher Reichsfürst. Das Hochstift existiert bis heute als Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird als Stift der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom Domkapitel unter der Leitung des evangelischen Landesbischofs verwaltet.
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