Hofgericht Greifswald
Das Hofgericht Greifswald war das höchste landesherrliche Gericht in Schwedisch-Pommern. Es wurde in der Mitte des 16. Jahrhunderts von den pommerschen Herzögen in Wolgast gegründet und im 17. Jahrhundert von den Schweden nach Greifswald verlegt. Nach dem Übergang Schwedisch-Pommerns an Preußen bestand es bis zur Gerichtsreform 1849 weiter.
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