Hofpfalzgraf
Ein Hofpfalzgraf (comes palatinus oder comes palatii oder palatii comes, von lateinisch Comes „Begleiter, Gefährte“, und palatinus „der im Palast bzw. Hofe“ oder palatii „des Palastes bzw. Hofs“) war im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit ein besonders privilegierter Amtsträger. Hofpfalzgrafen spielten besonders nach Ernennung durch Könige und den Kaiser im Rechtswesen des Heiligen Römischen Reichs eine Rolle, doch wurden entsprechende Amtsträger auch durch den Papst und den osmanischen Sultan ernannt.
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