Hofpostamt

Hofpostamt war die Bezeichnung einzelner größerer meist königlicher, kaiserlicher und kurfürstlicher Postämter. Vor der Gründung des Deutschen Reiches 1871 gab es Hofpostämter in:

Danach war es nur noch dem Hofpostamt in Berlin mit Allerhöchster Genehmigung erlaubt, diesen Titel zu nutzen, um die Überlieferung zu wahren.

Weitere Hofpostämter gab es außerdem in:

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